Erdgas und Heizöl sind fossile Brennstoffe, für die eine immer höhere CO₂-Abgabe anfällt. Die Rohstoffe sind endlich und die Heizkosten können über kurz oder lang ansteigen. Unter diesem Hintergrund denken immer mehr Betreiber über den Austausch der Heizung nach. Doch was ist zu beachten, wenn Sie Gasheizung und Ölheizung entsorgen? Wie hoch sind die Kosten, welche Vorgaben gibt es und wer kann die Arbeiten übernehmen? Heizöltank-entsorgen.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen und erklärt, ob Sie eine alte Öl- oder Gasheizung gebraucht verkaufen können.

Die Themen im Überblick:
Gasheizung und Ölheizung entsorgen: Diese Gründe sprechen dafür
Nach 15 bis 20 Jahren gilt eine Heizungsanlage als überholt. Sie entspricht oft nicht mehr dem Stand der Technik und verbraucht mehr Energie als nötig. Stetig steigende Energiepreise führen dabei häufig zu empfindlich gestiegenen Heizkosten. Abhilfe schafft ein Heizungstausch, für den Sie die alte Öl- oder Gasheizung entsorgen oder verkaufen müssen. Neben der Wirtschaftlichkeit eines Austauschs gibt es auch andere Gründe, die für eine Entsorgung alter Öl- und Gasheizungen spricht. Die folgende Übersicht zeigt, welche das sind:
- Wirtschaftlichkeit: Ist der Betrieb der alten Heizung zu teuer, lohnt sich ein Austausch und Sie müssen Ihre Gasheizung oder Ihre Ölheizung fachgerecht entsorgen lassen.
- Wertverlust: Das Gebäudeenergiegesetz sieht einen schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien vor. Häuser mit umweltfreundlichen Heizungsanlagen erreichen dabei in der Regel höhere Energieeffizienzklassen und erzielen bei einem Verkauf höhere Erlöse. Ein Heizungstausch wirkt sich damit also auch auf den Wert Ihres Hauses aus.
- Zuverlässigkeit: Nach vielen Jahren im Betrieb sinkt die Zuverlässigkeit. Die Ersatzteillage verschlechtert sich und anstehende Reparaturen führen immer öfter zu längeren Ausfällen. Die verringerte Zuverlässigkeit ist ein Grund, die alte Öl- oder Gasheizung zu entsorgen und eine neue Anlage einzubauen.
- Gesetzliche Vorgaben: Auch der Gesetzgeber fordert mitunter die Entsorgung Ihrer Gas- oder Ölheizung. Der Fall ist das zum Beispiel bei 30 Jahre alten Anlagen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Diese sind nach § 72 GEG auszutauschen, wenn Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern diese nicht schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben.
- Attraktive Fördermittel: Anreize für die Entsorgung einer Ölheizung oder die Entsorgung einer Gasheizung liefern auch attraktive Fördermittel. So vergibt der Staat bei der Förderung der Heizung etwa einen Extra-Zuschuss in Höhe von 20 Prozent, wenn Sie die alte Öl- oder Gasheizung entsorgen. Den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn die Entsorgung auch nachweisbar ist. Alte Kessel gebraucht zu verkaufen, um die Sanierungskasse etwas aufzubessern, kommt hier also nicht infrage.
Die Übersicht zeigt: Eine alte Gasheizung oder eine alte Ölheizung zu entsorgen, kann sich finanziell für Sie lohnen. Ist die Technik noch intakt und kommt der Klimageschwindigkeitsbonus nicht infrage, können Sie die Heizung alternativ auch gebraucht verkaufen.
Übrigens: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist Teil der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen. Erhältlich ist er allerdings nur für selbstnutzende Eigentümer. Nießbrauchern, Vermietern oder Eigentümern von Gewerbeanlagen steht der Bonus hingegen nicht zur Verfügung.
Vorgaben für die Stilllegung und Entsorgung alter Heizungen
Möchten Sie eine Ölheizung oder eine Gasheizung entsorgen, dürfen Sie die Arbeiten in aller Regel nicht selbst erledigen. Denn das geht mit hohen Gefahren für Sie und Ihre Umwelt einher. Welche Vorgaben dabei zu beachten sind, hängt jedoch davon ab, ob Sie eine Gasheizung oder eine Ölheizung entsorgen möchten.
Möchten Sie Ihre alte Gasheizung entsorgen, benötigen Sie einen konzessionierten Fachbetrieb. Das ist ein Unternehmen, das vom jeweiligen Netzbetreiber für Arbeiten am Gasnetz zugelassen ist. Es legt den Gasanschluss fachgerecht still und verhindert, dass Gas unbemerkt austritt. Im Anschluss daran kann ein Installateur die Gasheizung demontieren und entsorgen. Hierbei gelten folgende Vorgaben:
- Absperren oder Rückbau des Gasanschlusses nach technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI)
- Entsorgung elektrischer Komponenten als Elektroschrott nach Elektrogesetz (ElektroG)
- Trennen und Recyceln der verschiedenen Materialien in der Heizung (Wärmetauscher, Metalle, Wärmedämmung und Isolierung)
- Fachgerechte Entsorgung von Kältemitteln bei Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe
Wichtig sind außerdem Belege sowie Nachweise für die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Gasheizung. Beide benötigen Sie unter anderem, um die Fördermittel für die neue Heizung in voller Höhe zu bekommen.
Da es sich bei Heizöl um einen wassergefährdenden Stoff handelt, sind die technischen Vorgaben hier in aller Regel höher. Sie sollen verhindern, dass Heizöl in die Umwelt gelangt und dort das Grundwasser oder das Erdreich kontaminiert. Möchten Sie die alte Ölheizung entsorgen, benötigen Sie daher in aller Regel einen Fachbetrieb mit WHG-Zulassung. Wann das der Fall ist, hängt von der Menge des gelagerten Heizöls ab und ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt. Im Speziellen geht es dabei um § 45. Dieser gibt vor, welche Anlagen und Anlagenteile nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden dürfen. Bei Heizölanlagen kommt es dabei auf die Einbaulage (Erdtank oder Oberflächentank) sowie die Menge des eingelagerten Heizöls an.
In den folgenden Fällen sind Fachbetriebe dabei Pflicht, wenn Sie eine alte Ölheizung entsorgen möchten:
- Es handelt sich um eine Ölheizung mit unterirdischem Öltank.
- Heizölverbrauchsanlagen mit einem Tankvolumen von mehr als 1.000 Litern.
Zudem kann eine Prüfung durch Sachverständige Pflicht sein, wenn Sie eine alte Ölheizung stilllegen und entsorgen. Der Fall ist das:
- bei allen unterirdischen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- bei Oberflächentanks ab 10.000 Liter außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
- bei Oberflächentanks ab 1.000 Liter innerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
Nachzulesen sind die Vorgaben dabei in § 45 sowie Anlage 5 und Anlage 6, jeweils in Verbindung mit § 39 der AwSV.
Wichtig zu wissen: Möchten Sie eine alte Ölheizung entsorgen und ist diese mit einer Tankanlage verbunden (in der Regel immer der Fall), müssen Sie das der unteren Wasserbehörde melden. Diese finden Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Da sich die Vorgaben von Region zu Region unterscheiden können, empfehlen wir die Meldung vor dem Beginn der Arbeiten.
Öl- oder Gasheizung entsorgen: So laufen die Arbeiten ab
Haben Sie sich dazu entschlossen, die alte Gas- oder Ölheizung entsorgen zu lassen, laufen die Arbeiten immer nach dem gleichen Schema ab. Zunächst ist es wichtig, einen Handwerker mit Gasnetz-Konzession oder WHG-Zulassung (für Ölheizung) zu finden. Ist das erledigt, laufen die Arbeiten Schritt für Schritt wie folgt ab:
Schritt 1: Heizung abschalten und stilllegen
Im ersten Schritt nehmen Handwerker die Anlage fachgerecht außer Betrieb. Sie trennen die Verbindung zum Stromnetz und stellen sicher, dass alles für die folgenden Arbeiten vorbereitet ist. Dazu gehört in der Regel auch die Abstimmung mit dem Gasnetzbetreiber oder der unteren Wasserbehörde – je nachdem, ob Sie eine Gasheizung oder eine Ölheizung entsorgen möchten.
Schritt 2: Gasanschluss oder Tank stilllegen
Im zweiten Schritt geht es um die Stilllegung der Brennstoffversorgung. Bei einer Gasheizung trennen Fachbetriebe dabei die Verbindung zum Gasnetz (teilweise auch durch den Versorger selbst). Bei einer Ölheizung geht es hingegen darum, den Tank zu entleeren und altes Heizöl zu verkaufen oder zu entsorgen, eine Tankreinigung durchzuführen und den Öltank von der Heizung zu trennen. Ähnlich verhält es sich auch, wenn Sie einen Flüssiggastank stilllegen lassen möchten.
Wichtig zu wissen: Oft befindet sich Schlamm im Heizöltank. Möchten Sie alten Brennstoff verkaufen, ist dieser dennoch fachgerecht zu entsorgen. Andernfalls könnten die Partikel zu technischen Störungen in der Anlage des Käufers führen.
Schritt 3: Demontage und Entsorgung der Heizung
Im dritten Schritt bauen Fachbetriebe die Anlage auseinander. Sie demontieren Kessel, Leitungen sowie Armaturen und führen Tanks entweder in einem Stück oder in Einzelteilen der fachgerechten Entsorgung zu. Das gilt grundsätzlich für alle Bauteile, die im Sinne des Recyclings vorher sortenrein zu trennen sind. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung von Öltanks dabei nur über zugelassene und zertifizierte Betriebe möglich ist.
Besondere Anforderungen bei der Entsorgung einer Ölheizung
Während die Entsorgung einer Gasheizung relativ einfach vonstattengeht, sind bei Ölheizungen einige Punkte zu beachten. Grund dafür ist, dass es sich bei Heizöl und dem im Tank befindlichen Ölschlamm um wassergefährdende Stoffe handelt. Diese sind vor der Entsorgung der Ölheizung fachgerecht aufzunehmen. Außerdem ist eine Öltankreinigung erforderlich, um die Kontamination der Umwelt zu verhindern. Lassen Sie eine Ölheizung entsorgen, deren Öltank unterirdisch ist, muss zudem eine Druckprüfung erfolgen, um die Dichtheit der Anlage vor dem Beginn der Arbeiten festzustellen.
Wichtig zu wissen: Lassen Sie eine Öl- oder eine Flüssiggasheizung entsorgen, können Sie den Tank auch weiter nutzen. Nötig ist dazu eine fachgerechte Reinigung sowie eine Auskleidung der Innenhaut. Haben Fachhandwerker die Arbeiten durchgeführt, dürfen Sie die Tankanlagen auch als Regenwassertank nutzen – etwa zur Toilettenspülung oder zur Gartenbewässerung. Beantragen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, ist das in der Regel nicht möglich. Um diesen zu bekommen, müssen Sie die Ölheizung komplett entsorgen.
Alte Gas- und Ölheizung entsorgen: Kosten und Fördermittel
Wie hoch beim Gas- oder Ölheizung Entsorgen die Kosten sind, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Denn die Ausgaben hängen von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Größe der Anlage gehören dazu auch individuelle Gegebenheiten. So macht es etwa einen großen Unterschied, ob Sie eine Ölheizung mit Erd- oder mit Oberflächentank entsorgen möchten. Eine verbindliche Auskunft zu den Kosten bekommen Sie daher nur mit dem individuellen Angebot einer Fachfirma für Heizungs- oder Industriedemontage.
Fördermittel senken die Kosten der Entsorgungsarbeiten spürbar
Möchten Sie Ihre Öl- oder Gasheizung entsorgen lassen, sollten Sie in jedem Fall auch Fördermittel beantragen. Diese gibt es in Form von steuerlichen Vergünstigungen, wenn Sie Maßnahmen an einer selbst genutzten Immobilie durchführen. Ist das der Fall, können Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten am Ende des Jahres steuerlich geltend machen (nach § 35 a EstG).
Entsorgen Sie die Gas- oder Ölheizung im Zuge eines geförderten Heizungstauschs, können Sie die Kosten dabei als Ausgaben für Umfeldmaßnahmen mit anrechnen. Sie bekommen dann einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 Prozent für die Arbeiten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen kostengünstigen Ergänzungskredit zu beantragen. Möglich ist beides über die Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bevor Sie die Maßnahme in Auftrag geben.
FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Entsorgung
Die Entsorgung einer alten Gas- oder Ölheizung lohnt sich aus mehreren Gründen: Alte Anlagen sind oft ineffizient, verbrauchen mehr Energie und verursachen höhere Betriebskosten. Zudem steigen CO₂-Abgaben für fossile Brennstoffe kontinuierlich, was die Heizkosten zusätzlich erhöht. Die Ersatzteillage kann bereits eingeschränkt sein und die Zuverlässigkeit der Anlagen sinkt mit jedem Jahr.
Beim Entsorgen von Gasheizungen gelten technische und rechtliche Vorgaben, wie die Vorgaben der TRGI. Die Anlage darf darüber hinaus nur von einem Fachbetrieb stillgelegt und demontiert werden. Sie müssen den Gasanschluss sicher trennen und elektronische Bauteile als Elektroschrott entsorgen. Wichtig für die Förderung und für eventuelle Prüfungen ist außerdem ein Nachweis der fachgerechten Deinstallation.
Bei der Stilllegung und Demontage einer Ölheizanlage ist besondere Sorgfalt erforderlich. Der Tank muss zunächst fachgerecht entleert und gereinigt werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Anschließend erfolgt der Rückbau durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Je nach Bundesland ist die Maßnahme der zuständigen Wasserbehörde zu melden. Rückstände wie Altöl und Ölschlamm müssen umweltgerecht entsorgt und die ordnungsgemäße Durchführung dokumentiert werden. Im Allgemeinen gelten dabei die Vorgaben des WHG und der AwSV. Arbeiten an Öltankanlagen dürfen häufig nur WHG-zertifizierte Betriebe durchführen. Wir empfehlen, diese immer zu beauftragen, um im Falle eines Schadens versicherungstechnisch auf der richtigen Seite zu sein.
Die Kosten für die Entsorgung einer Öl- oder Gasheizung liegen im Durchschnitt zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Darin sind Stilllegung, Demontage, Tankreinigung und fachgerechte Entsorgung enthalten. Regionale Unterschiede, Tankgröße und bauliche Gegebenheiten beeinflussen den Preis. Förderungen können die Ausgaben deutlich senken. Eine verbindliche Auskunft zu den Entsorgungskosten bekommen Sie mit dem Angebot von einem Fachbetrieb aus Ihrer Region.
Ja, Förderprogramme unterstützen den Austausch alter Öl- oder Gasheizungen. Wer auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpe oder Biomasse umsteigt, erhält Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für die neue Heizung und die Entsorgung. Wichtig ist, die Förderung vor Beginn der Maßnahme zu beantragen und alle Nachweise sorgfältig einzureichen. Ohne den Wechsel zu einer förderbaren Heizung können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Das funktioniert allerdings nur bei Maßnahmen an selbst genutzten Immobilien.